Professionelle Unterstützung bei Grundsteuerfragen

Ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid kann sinnvoll sein, insbesondere bei fehlerhaften Angaben wie:

  • Art und Nutzung des Grundstücks (z. B. Wohngrundstück statt gemischt genutzten Grundstücken).
  • Baujahr oder Grundstücksfläche.

Dank der Öffnungsklausel (§ 38 Abs. 4 LGrStG) können Eigentümer in Baden-Württemberg den tatsächlichen Bodenwert nachweisen, sofern dieser mindestens 30 % unter dem Bodenrichtwert liegt.

Unsere Leistungen:

  • Grundsteuer-Gutachten und Bodenwertgutachten gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG
  • Gegengutachten gegen das Finanzamt.

Benötigte Unterlagen:

  • Grundsteuerwertbescheid.
  • Grundbuchauszug.
  • Planungsunterlagen (z. B. Bebauungsplan).

Frist beachten:

Beantragen Sie bis spätestens 30.06.2025 ein Gutachten bei einem qualifizierten und zertifizierten Sachverständiger, um rückwirkende Anpassungen zu sichern.


Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie kompetent bei der Überprüfung und Anpassung Ihres Grundsteuerwertes.